Karstens & Knoll

Partnerschaft mbB — Steuerberater

Veröffentlicht am 1.3.2024, 12:48:13

Kann das weg oder muss es bleiben? Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin kennt diese Frage. Der Server platzt aus allen Nähten, aber man will keine Unterlagen löschen. Was, wenn das Finanzamt eine Außenprüfung ankündigt, und Unterlagen fehlen? Sehr unangenehm. Alles ewig aufheben ist auch keine Option.

👉 Wir haben die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (nach §257 Abs.4 HGB) für euch zusammengefasst:

1️⃣0️⃣ Jahre Aufbewahrungsfrist:
📌 Handelsbücher
📌 Inventurlisten
📌 Jahresabschlüsse und Lageberichte
📌 Konzernabschlüsse und -lageberichte
📌 Buchungsunterlagen

❗ Achtung: Die 10-Jahres-Frist beginnt erst, wenn Steuerbescheide bestandskräftig sind. Nicht ab dem vorläufigen Steuerbescheid❗

6️⃣ Jahre Aufbewahrungsfrist:
📌 Angebote
📌 Auftragsbestätigungen
📌 Ausfuhrgenehmigungen
📌 Bestellungen

👉 Von den Fristen grundsätzlich ausgenommen sind Gründungsunterlagen, der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals und jegliche Verträge. Diese Unterlagen bewahrt ihr besser lebenslang auf.

🖥 Noch Fragen? Bucht euch einen 15min Onlinetermin direkt über unseren Kalender: https://www.karstens-knoll.de/Terminbuchung-Kontakt/

Maike & Sabrina

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