Karstens & Knoll

Partnerschaft mbB — Steuerberater

Veröffentlicht am 26.1.2024, 17:00:45

Das neue Jahr hat begonnen – Zeit sich einen Überblick zu verschaffen, welche Steuerfristen 2024 anstehen. Aktuell gelten noch die Fristen aus dem 4. Corona-Steuer-Hilfegesetz, sodass ihr etwas mehr Zeit habt. Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 geht der Gesetzgeber wieder auf die „gewohnten“ Fristen zurück.

Hier kommen die wichtigsten Fristen für euch im Überblick:

📌 Steuererklärung 2022:
31.07.24 vorausgesetzt, ihr seid steuerlich beraten!
📌 Steuererklärung 2023:
02.06.25 für steuerlich Beratene.
02.09.24 für steuerlich NICHT Beratene

👉Achtung: Für Land- und Forstwirte gelten eigene Fristen.

📌 Jahresabschluss 2023
Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (oder gleichgestellte Personengesellschaften) gelten die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2024 als Abgabezeitraum für JA + Lagebericht.
Für Klein- und Kleinstunternehmer (oder gleichgestellte Personengesellschaften) gelten die ersten drei, spätestens aber die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 als Abgabefrist für den Jahresabschluss 2023.

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Maike & Sabrina

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