Karstens & Knoll

Partnerschaft mbB — Steuerberater

Veröffentlicht am 19.1.2024, 11:08:28

Jedes Jahr zum 01. Januar treten Neuregelungen und neue Berechnungsgrenzen in Kraft, die wir als Steuerkanzlei im Blick haben müssen. Das Jahr 2024 hat erneut einige Entlastungen für die Bevölkerung vorgesehen, welche zum Teil bereits im Inflationsausgleichsgesetz 2022 vorgesehen waren. Aber lest selbst. Wir haben das Wichtigste für euch zusammengefasst:

💰 Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 11.604€ (2023: 10.908€)
💰 Der Kinderfreibetrag wird auf 3.192€ erhöht (2023: 3.012€)
❌ Keine erneute Anhebung des Kindergeldes (stieg 2023 auf 250€/Kind)
💰 Die Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt 2024 bei 69.300€ (2023: 66.600€)
💰 Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf 62.100€ jährlich (2023: 59.850€)
💰 Der Mindestlohn wird 2024 ebenfalls angepasst. Der Stundensatz liegt jetzt bei 12,41€ (2023: 12.00€)
❗❗ Achtung: Daraus ergibt sich auch ein Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze auf 538€ monatlich (2023: 520€)

👉 Die genannten Änderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Es gibt auch Bezugsgrößen, wie die BBG der allgemeinen Rentenversicherung, die in den neuen und alten Bundesländern nicht gleich sind.

Ihr habt Fragen zu weiteren Bemessungsgrenzen, zur geplanten Änderung der Sozialversicherungsrechengrößen oder seht noch allgemeinen Beratungsbedarf für den Januar 2024? Dann bucht euch schnellstmöglich einen 15min Onlinetermin. Wir freuen uns auf euch!

Maike & Sabrina

  • #KarstensundKnoll
  • #digitaleSteuerkanzlei
  • #Steuerberatungonline
  • #Steuerprofi
  • #Steuertipps
  • #Steuern2024
  • #GKV2024
  • #Mindestlohn2024
  • #Kinderfreibetrag2024
  • #Grundfreibetrag2024
  • #BBGRente2024
  • #beratenstattverwalten
  • #SteuerberatungUnternehmer
  • #SteuerkanzleiHennef
  • #SteuerkanzleiKöln
Zurück zur Startseite